Fragen zu Zeitarbeit, Jobs & PersonalHäufige Fragen (FAQ)
Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Fragen und Antworten
Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern
Wie kann ich mich bei der KKK Personal GmbH bewerben?
Ganz einfach: über unser Bewerbungsformular, per WhatsApp an +49 177 871 49 34, telefonisch unter derselben Nummer oder per E-Mail an info@kkk-personal.de. Ein Lebenslauf ist hilfreich, aber für den ersten Kontakt keine Pflicht.
Wie schnell kann ich starten?
Oft sehr kurzfristig. Nach einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welcher Einsatz zu dir passt und wann du beginnen kannst. Durch unsere kurzen Entscheidungswege geht das in der Regel unkompliziert.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Einstellung brauchen wir in der Regel: gültigen Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis), Sozialversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Angaben zur Krankenkasse. Je nach Einsatz können zusätzlich eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder ein Führungszeugnis erforderlich sein – wir sagen dir rechtzeitig Bescheid.
In welchen Branchen bietet die KKK Personal GmbH Einsätze an?
Vor allem in der Lebensmittelindustrie, in Produktion und Fertigung, Lager und Logistik, Handwerk und Technik, Metall und Industrie sowie in kaufmännischen Bereichen. Alle Bereiche findest du unter Einsatzbereiche.
Kann ich von einem Kundenunternehmen übernommen werden?
Ja, eine Übernahme durch das Kundenunternehmen ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung trifft das jeweilige Unternehmen – wir unterstützen dich gerne auf diesem Weg.
Wie hoch ist der aktuelle Stundenlohn?
Für unsere aktuellen Stellen als Produktionshelfer (m/w/d) zahlen wir 15,33 € pro Stunde, als Lagerhelfer (m/w/d) ab 15,33 € pro Stunde. Grundlage der Vergütung ist der GVP-Tarifvertrag. Die aktuellen Stellen findest du unter Jobs.
Gibt es Zuschläge (z. B. Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge)?
Zuschläge richten sich nach den Regelungen des GVP-Tarifvertrags und dem jeweiligen Einsatz. Was konkret für deine Stelle gilt, besprechen wir transparent im persönlichen Gespräch.
Was ist eine Belehrung nach § 43 IfSG und brauche ich sie?
Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, benötigt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die in der Regel vom Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle durchgeführt wird. Für Einsätze in der Lebensmittelindustrie informieren wir dich über den Ablauf.
Bekomme ich Arbeitskleidung?
Die für deinen Einsatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung stellen wir bzw. das Kundenunternehmen zur Verfügung. Details klären wir vor dem ersten Arbeitstag.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen rund um Jobs und Bewerbung erreichst du uns telefonisch und per WhatsApp unter 0177 871 49 34. Allgemeine Anfragen: 0176 220 25 231 oder info@kkk-personal.de. Du hast bei uns einen festen Ansprechpartner.
Fragen von Unternehmen
Welche Leistungen bietet die KKK Personal GmbH an?
Arbeitnehmerüberlassung nach GVP-Tarifvertrag, On-Site-Management und Master-Vendor-Management (jeweils 24/7 erreichbar), Werkverträge, Outsourcing, Personalvermittlung, Payrolling sowie Lager- und Produktionsservices auf 600 m² eigener Fläche. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungen.
Wie schnell können Sie Personal bereitstellen?
Als inhabergeführtes Unternehmen mit kurzen Entscheidungswegen reagieren wir schnell – auch auf kurzfristigen oder saisonalen Bedarf. Wie schnell genau, hängt von Anforderungsprofil, Anzahl und Einsatzort ab. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen eine verbindliche Einschätzung.
Nach welchem Tarifvertrag arbeiten Sie?
Unsere Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nach dem Tarifvertrag des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister).
Besitzen Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Ja, die KKK Personal GmbH verfügt über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf.
Was bedeutet On-Site-Management?
Unsere Ansprechpartner sind direkt an Ihrem Standort präsent, koordinieren die eingesetzten Mitarbeitenden, planen Schichten und sind 24/7 erreichbar. Mehr zum On-Site-Management.
Was ist Master-Vendor-Management?
Wir übernehmen die zentrale Steuerung aller Personaldienstleister an Ihrem Standort. Sie haben einen Ansprechpartner, einheitliche Prozesse und volle Transparenz – 24/7 erreichbar. Mehr zum Master-Vendor-Management.
Worin unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten unsere Mitarbeitenden nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb. Beim Werkvertrag schulden wir ein definiertes Ergebnis und steuern Personal und Ablauf selbst. Wir beraten Sie, welches Modell rechtssicher zu Ihrer Aufgabe passt.
Welche Nachweise haben Ihre Mitarbeitenden in der Lebensmittelindustrie?
Je nach Einsatz verfügen unsere Mitarbeitenden über eine Belehrung bzw. einen Nachweis nach § 43 IfSG und/oder ein Führungszeugnis. Die konkreten Anforderungen stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Mehr zur Lebensmittelindustrie.
Was bedeutet Payrolling?
Sie haben passende Mitarbeitende bereits selbst gefunden – wir übernehmen Anstellung und administrative Abwicklung, vom Vertrag bis zur Lohnabrechnung. Mehr zum Payrolling.
Verfügen Sie über eigene Lagerflächen?
Ja. Wir verfügen über 600 m² eigene Lager- und Produktionsflächen, auf denen wir Ihre Waren lagern und z. B. kommissionieren, sortieren, verpacken oder etikettieren. Mehr zum Lager- & Produktionsservice.
In welcher Region sind Sie tätig?
Unser Sitz ist in Herzogenrath. Unternehmen unterstützen wir deutschlandweit – mit Personal, On-Site- und Master-Vendor-Management sowie unserem Lager- und Produktionsservice. Bewerberinnen und Bewerber suchen wir derzeit vor allem in Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven.
Deine Frage ist nicht dabei? Wir helfen gerne persönlich weiter.
